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Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das E-Rezept hat das rosafarbene Rezept abgelöst. Ab dem 01.01.2024 werden alle verschreibungspflichtigen Medikamente digital verordnet. Dies bringt viele Vorteile auch für Patienten. Die wichtigsten Informationen rund um das E-Rezept finden Sie hier.

Was ist ein E-Rezept?

Das E-Rezept ist die digitale Version eines ärztlichen Rezepts. Wie das rosafarbene Rezept wird das E-Rezept von Ihrem Arzt ausgestellt. Vorerst gilt das E-Rezept ausschließlich für verschreibungspflichtige Medikamente. Im weiteren Verlauf werden weitere Rezeptarten folgen, zum Beispiel für Heil- und Hilfsmittel.

So erhalten Patienten ein E-Rezept

Der einfachste Weg hierfür ist die Versichertenkarte. Der Arzt spielt dafür die benötigten Daten auf die Versichertenkarte, diese können dann von der Apotheke bei Vorlage der Versichertenkarte abgerufen werden. Anschließend wird das Medikament wie gewohnt ausgegeben.

Die weiteren Möglichkeiten bilden die E-Rezept-App und der Papierausdruck.

Die E-Rezept-App ermöglicht ein verwalten der Rezepte auf dem Smartphone. Der Papierausdruck hingegen ähnelt dem bisherigen rosafarbenen Rezept. Die benötigten Daten werden auf Papier gedruckt und können anschließend von der Apotheke ausgelesen werden.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Zentrales System des E-Rezepts ist der E-Rezept-Fachdienst. Dort werden die E-Rezepte vom Arzt gespeichert und von der Apotheke abgerufen. Dafür benötigt die Apotheke allerdings einen Nachweis vom Patienten. Diesen kann er wie beschrieben mittels Versichertenkarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck erbringen.

Sicheres System

Der Weg des E-Rezepts von der Arztpraxis zur Apotheke ist mehrfach verschlüsselt und gesichert. Auch auf der Versichertenkarte wird das E–Rezept nicht gespeichert. Diese dient lediglich als digitaler Schlüssel, womit die Apotheke die Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst abrufen kann. Außerdem hat der Arzt keinen Zugriff auf das mobile Endgerät. Nur dem Nutzer der App ist es möglich, die digitalen Rezepte zu verwalten und einzulösen.

Vorteile

  • Folgerezepte ohne Arztbesuch
  • Weniger Papierverbrauch
  • Kein Verlust von Papierrezepten
  • Direkter Zugriff für Apotheken, händische Eingabe der Rezepte nicht mehr nötig (Zeit sparen)
  • Einlösen der Rezepte von Angehörigen mittels Versichertenkarte und E-Rezept-App
  • Apothekenfinder in der App
  • Hinweise zur Einnahme von Medikamenten auf dem Smartphone

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte?

Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät der Apotheke.

Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?

Mit der App kann das E-Rezept digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke vorgezeigt werden.

Wie funktioniert das Einlösen per Papierausdruck?

Durch das Scannen des Rezept-Codes auf dem Papierausdruck kann das Medikament in der Apotheke ausgegeben werden.

Kann das E-Rezept auch ohne Smartphone eingelöst werden?

Ja, für die Möglichkeiten „elektronischen Gesundheitskarte“ und „Papierausdruck mit Rezept-Code“ wird kein Smartphone benötigt.

Kann man weiterhin ein ausgedrucktes Rezept bekommen?

Jein. Prinzipiell wird kein rosafarbenes Rezept mehr ausgehändigt. Allerdings kann man einen Papierausdruck mit einem Rezept-Code erhalten, welcher zum Einlösen genutzt werden kann. Der Papierausdruck ist jedoch nicht das Rezept im klassischen Sinne.

Kann das E-Rezept auch an eine andere Apotheke weitergeleitet werden, falls eine Apotheke ein Medikament nicht vorrätig hat?

Das E-Rezept kann in allen Apotheken innerhalb Deutschlands eingelöst werden.

Die E-Rezept-App bietet zudem die Möglichkeit, Medikamente bei einer Apotheke zu reservieren oder per Versanddienstleister nach Hause schicken zu lassen.

Kann man das E-Rezept auch in Online-Apotheken einlösen?

Ja, das geht mit der E-Rezept-App oder dem Papierausdruck. Wird hierfür die E-Rezept-App genutzt, kann in dieser einfach die gewünschte Online-Apotheke ausgewählt und das E-Rezept eingelöst werden.

Alternativ kann mit dem Smartphone oder der Webcam des Computers auch der Rezept-Code auf dem Papierausdruck gescannt oder ein Bild des Papierausdrucks hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung bieten in der Regel die jeweiligen Online-Apotheken an.

Kann eine andere Person meine E-Rezepte einlösen?

Ja, es wird nur die Versichertenkarte oder der Papierausdruck benötigt. Auch in der E-Rezepte-App ist es möglich, Profile für weitere Personen anzulegen und so Rezepte einzulösen.

Gilt das E-Rezept nur für rosafarbene Rezepte?

Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.

Können alle Medikamente auf dem E-Rezept verschrieben werden?

Momentan gibt es noch ein paar Ausnahmen, zum Beispiel bei Hilfs- und Betäubungsmitteln. Diese werden weiter auf Papier-Rezepten verordnet.

Wie lange ist das E-Rezept gültig?

Das E-Rezept kann, ähnlich wie das rosafarbene Rezept, innerhalb von 28 Tagen in der Apotheke eingelöst werden.

Was passiert, wenn die Versichertenkarten verloren geht?

Bei Verlust der Versichertenkarte sollte dies unverzüglich der Krankenkasse gemeldet werden, sodass die Karte gesperrt werden kann.

Wie kann die Verordnung eines Arzneimittels nachgewiesen werden, zum Beispiel um ein Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen erstattet zu bekommen?

Für die Erstattung ist ein Nachweis des E-Rezepts mit Angabe des Versicherten, Arzt, Ausstellungsdatum, verordnetem Arzneimittel und PZN für die nicht verschreibungs-pflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen sowie die Apothekenquittung bzw. Rechnung erforderlich. Die Unterlagen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung bei uns eingegangen sein. Entscheidend ist der Posteingang.

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