Haushaltshilfe

Haushaltshilfe
Wer führt den Haushalt bei Krankheit weiter? Wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder aus anderen medizinischen Gründen Ihren Haushalt nicht selbst weiterführen können, übernimmt die SECURVITA Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe.
Sie erhalten von der SECURVITA Krankenkasse Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankenhausbehandlung, ambulanter oder stationärer Kur Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn des Anspruchs auf Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und dass keine andere im Haushalt lebende Person die Arbeiten übernehmen kann.
Wir übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe ausschließlich für die Zeiten, in denen die Kinder zu Hause betreuungsbedürftig sind (also nicht, wenn sie z. B. in der Schule oder im Kindergarten sind). Sie bezahlen als gesetzlichen Eigenanteil je Kalendertag der Inanspruchnahme zehn Prozent der Kosten für Haushaltshilfe, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Zusätzliche Leistungen: Über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus übernimmt die SECURVITA Krankenkasse auch bei ambulanter Behandlung für bis zu vier Stunden pro Tag und vier Wochen im Kalenderjahr bei akuter Erkrankung die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist neben der entsprechenden medizinischen Indikation, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.
Auch für diese zusätzliche Leistung müssen Sie den Eigenanteil von zehn Prozent, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro je Kalendertag zahlen.
Und so wird es gemacht: Bitte beantragen Sie eine Haushaltshilfe grundsätzlich vor Inanspruchnahme dieser Leistung bei der SECURVITA Krankenkasse. Die nötigen Formulare schicken wir Ihnen gerne zu. Soweit keine stationäre Behandlung erfolgt, benötigen wir ein ausführliches fachärztliches Attest (das Formular erhalten
Sie von uns), aus dem die Art der Erkrankung sowie der Zeitraum, die Anzahl der Wochentage und der tägliche Stundenbedarf für eine Haushaltshilfe hervorgehen. Wir benötigen die vollständigen Unterlagen, um über Ihren Haushaltshilfeantrag entscheiden zu können.
Wenn Sie weitere Fragen haben:
Rufen Sie uns an unter der Nummer 0800 – 600 3000 (gebührenfrei). Wenn Sie möchten, dass wir Sie anrufen, können Sie hier einen Rückruf vereinbaren - natürlich zu Ihrem Wunschtermin.
Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Alle Informationen senden wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch gern per Post.
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