Krankengeld

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Bei einer Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall zahlt die SECURVITA Krankenkasse das vom Gesetzgeber vorgeschriebene maximale Krankengeld von 70 Prozent des entgangenen Regelentgeltes (Bruttogehalt) - insgesamt aber nicht mehr als 90 Prozent des entgangenen Nettoentgeltes.
Die Zahlung beginnt, wenn die Lohn- und Gehaltszahlungen des Arbeitgebers ausgelaufen sind und wird für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren längstens für 78 Wochen gezahlt.
Wenn Sie Krankengeld beziehen, sind Sie für die Dauer des Krankengeldbezuges beitragsfrei in der Krankenversicherung. Die Beitragspflicht besteht weiterhin für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden von Ihnen und der SECURVITA Krankenkasse je zur Hälfte gezahlt.
Wer über einen hohen Nettolohn verfügt, sollte sich bei einem privaten Versicherer über eine Zusatzversicherung beraten lassen.
Weitere Informationen im Detail (PDF):
Krankentagegeld für Selbständige
Krankentagegeld für KSK-Mitglieder
Krankentagegeld für unständig Beschäftigte
Wenn Sie weitere Fragen haben:
Rufen Sie uns an unter der Nummer 0800 – 600 3000 (gebührenfrei). Wenn Sie möchten, dass wir Sie anrufen, können Sie hier einen Rückruf vereinbaren - natürlich zu Ihrem Wunschtermin.
Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Alle Informationen senden wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch gern per Post.
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