Kuren

Kuren
Wenn Sie sehr krank sind oder Ihre Gesundheit stark bedroht ist, haben Sie Anspruch auf eine Kur. Ist die Kur zur Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit notwendig, wird vorrangig Ihr Rentenversicherungsträger die Kur bewilligen, wenn Sie dort ausreichend lange versichert sind.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die SECURVITA Krankenkasse ist immer, dass die Maßnahme von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt verordnet und anerkannt wurde, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Kur befürwortet hat und dass die Kur in einem Vertragshaus durchgeführt wird.
Die Kosten Ihrer Vorsorgekur werden von der SECURVITA Krankenkasse übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Beantragung einer Kur bei der SECURVITA Krankenkasse.
Bei einer stationären Kur bezahlen Versicherte einen Eigenanteil von täglich 10 Euro.
Bei einer ambulanten Kur (einmal alle drei Jahre) zahlt die SECURVITA Krankenkasse einen täglichen Zuschuss von 13 Euro zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrten und Kurtaxe (bei chronisch kranken Kindern 21 Euro täglich).
Wenn Sie eine Kur-Einrichtung nutzen wollen, die homöopathische, anthroposophische oder andere seriöse naturheilkundliche Behandlungen anbietet, setzen wir uns dafür ein, dies zu ermöglichen.
Wenn Sie weitere Fragen haben:
Rufen Sie uns an unter der Nummer 0800 – 600 3000 (gebührenfrei). Wenn Sie möchten, dass wir Sie anrufen, können Sie hier einen Rückruf vereinbaren - natürlich zu Ihrem Wunschtermin.
Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Alle Informationen senden wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch gern per Post.
Zum Öffnen und Lesen von PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollte der nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie ihn hier herunterladen:





