Pflege

Die gesetzliche Pflegeversicherung
Als SECURVITA-Mitglied sind Sie und Ihre Familienangehörigen auch gesetzlich pflegeversichert. Damit haben Sie Anspruch auf gezielte häusliche Pflegeleistungen, wenn Sie für die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens dauerhaft Hilfe benötigen. Die Art und Höhe der Leistungen orientiert sich daran, ob häusliche oder stationäre Pflege notwendig ist und wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit ist.
Die Pflegebedürftigkeit ist nach dem Gesetz in drei Stufen unterteilt: erheblich, schwer-, und schwerstpflegebedürftig. Grundsätzlich bezeichnet der Gesetzgeber diejenigen als pflegebedürftig, die ihren Alltag aus Krankheitsgründen oder aufgrund einer Behinderung nicht allein und ohne fremde Hilfe bewältigen können. Diese Beeinträchtigung muss entweder dauerhaft vorliegen oder mindestens sechs Monate anhalten. Der Schweregrad der Beeinträchtigung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nach einem Hausbesuch gutachterlich attestiert.
- Bei Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) zahlt die Pflegekasse monatlich zur häuslichen Pflege 215 Euro oder übernimmt ambulante Pflegeeinsätze bis zur Höhe von 420 Euro.
- Bei Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) zahlt die Pflegekasse monatlich zur häuslichen Pflege 420 Euro oder trägt ambulante Pflegeeinsätze bis zur Höhe von 980 Euro.
- Bei Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig) zahlt die Pflegekasse zur häuslichen Pflege monatlich 675 Euro oder übernimmt ambulante Pflegeeinsätze bis zur Höhe von 1.550 Euro (in Härtefällen bis 1.918 Euro).
Grundsätzlich haben Pflegebedürftige die Wahl zwischen Sachleistung und Geldleistungen: Soll die Pflege z. B. von nahe stehenden Personen geleistet werden, besteht Anspruch auf Pflegegeld, das je nach Pflegestufe 215 Euro (I), 420 Euro (II) oder 675 Euro (III) beträgt. Entscheiden Sie sich für einen Pflegedienst – egal, ob gemeinnützig oder privat –, rechnet unsere Pflegekasse direkt mit der entsprechenden Einrichtung ab. Dies mit Sätzen bis zu 420 Euro (I), 980 Euro (II) oder 1.550 Euro (III).
Die Pflegekasse trägt auch Zuschüsse zur teilstationären- und Kurzzeitpflege sowie zur Anschaffung von Pflegehilfsmitteln. Aus der Pflegeversicherung können ehrenamtlich Pflegende (z. B. Familienangehörige, Nachbarn) nun auch einen Zuschuss für ihre Arbeit bekommen. Die Pflegekasse bezuschusst auch eine Vertretung der Pflegeperson im Krankheits- oder Urlaubsfall.
Wird durch ein medizinisches Gutachten attestiert, dass Pflegebedürftige eine teil- oder vollstationäre Unterbringung benötigen, zahlt die Pflegekasse der SECURVITA Krankenkasse für die stationäre Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die Zuschüsse richten sich auch hier nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit der Versicherten.
- Bei Pflegestufe I bis maximal 1.023 Euro im Monat.
- Bei Pflegestufe II bis maximal 1.279 Euro im Monat.
- Bei Pflegestufe III bis maximal 1.470 Euro im Monat.
- In Härtefällen bis maximal 1.750 Euro im Monat.
Alle Kosten, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen, müssen Sie oder Ihre Angehörigen selbst tragen. Zur Absicherung dieser Kosten ist eine Pflege-Zusatzversicherung empfehlenswert.
Weitere Informationen im Detail (PDF):
Wenn Sie weitere Fragen haben:
Rufen Sie uns an unter der Nummer 0800 – 600 3000 (gebührenfrei). Wenn Sie möchten, dass wir Sie anrufen, können Sie hier einen Rückruf vereinbaren - natürlich zu Ihrem Wunschtermin.
Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Suchen Sie eine Pflegeeinrichtung? Adressen finden Sie hier
Alle Informationen senden wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch gern per Post.
Zum Öffnen und Lesen von PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollte der nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie ihn hier herunterladen:





