Beiträge

Die aktuellen Beitragssätze für SECURVITA-Mitglieder
Der einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen wurde zum 1.7.2009 gesenkt
- von 15,5 % auf 14,9 %.
Beitragsrückerstattung/Prämienzahlung
Die SECURVITA Krankenkasse bietet Ihnen mehr Wahlfreiheit für individuellen Versicherungsschutz. Das ist besonders attraktiv für alle, die weniger Beitrag zahlen wollen als den Einheitskassenbeitrag. Mit dem Wahltarif Prämienauszahlung bei Leistungsverzicht können Sie auf bestimmte Leistungen der Krankenkasse verzichten und erhalten dafür eine garantierte Prämie bis 300,- Euro pro Jahr. Er lässt sich auch kombinieren mit dem Wahltarif Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit. Bei der Kombination dieser zwei Wahltarife bekommen SECURVITA-Mitglieder bis zu 900,- Euro jährlich als Prämie ausgezahlt.
Wahltarif erweiterte Kostenerstattung
Mit dem Wahltarif erweiterte Kostenerstattung sichern Sie sich und Ihren mitversicherten Angehörigen das Niveau der Privatversicherung bei der ambulanten ärztlichen Versorgung. Das bedeutet: Sie können sich vom Arzt wie ein Privatpatient auf Rechnung behandeln lassen. Der Wahltarif erweiterte Kostenerstattung geht weit über das bisherige System der Kostenerstattung hinaus.
Wahltarife Krankentagegeld
- für Selbständige
- für Mitglieder der Künstlersozialkasse
- für unständig Beschäftigte
(Bitte beachten Sie: Die rechtlichen Grundlagen für die Krankentagegeldtarife werden vom Gesetzgeber zum 1.8.2009 geändert.)
Studierende
Wenn Studierende familienversichert sind, brauchen sie keine eigenen Beiträge zu zahlen. Sind sie nicht mehr familienversichert, sondern selbst versicherungspflichtig sind, zahlen sie 53,40 Euro für die Krankenversicherung, dazu 9,98 Euro für die Pflegeversicherung (ohne Kinder: 11,26 Euro).
Beitragsbemessungsgrenze
Sie liegt in der Kranken- und Pflegeversicherung zurzeit bei monatlich 3.750 Euro. Dies ist die Obergrenze für die Berechnung des monatlichen Beitrags. Wer mehr als diese Summe verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt monatlich 4.162,50 Euro. Wer als Angestellter seit drei Jahren mehr verdient oder selbstständig ist, ist nicht mehr versicherungspflichtig und kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Wenn Sie Fragen haben: Wir beraten Sie gern
Gebührenfreies Infotelefon: 0800-600 3000
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie im Download der SECURVITA Krankenkasse. Oder senden Sie uns eine E-Mail.






