Naturheilverfahren

Größtmögliche Wahlfreiheit bei Naturheilverfahren
Seit ihrer Gründung setzt sich die SECURVITA Krankenkasse dafür ein, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die bewährten Naturheilverfahren übernimmt. Die Versicherten sollen eine größtmögliche Wahlfreiheit haben, welche Behandlungsmethoden sie im Krankheitsfall in Anspruch nehmen wollen - das ist unser Ziel.
Die SECURVITA Krankenkasse arbeitet deshalb seit Jahren mit Fachleuten aus den verschiedenen Therapierichtungen zusammen, um Kriterien für die Bewertung der Therapierichtungen zu erarbeiten und immer wieder zu überprüfen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verträge durch die SECURVITA Krankenkasse mit verschiedenen Leistungserbringern vereinbart, um die SECURVITA-Versicherten gut betreuen und versorgen zu können. Diese Verträge werden laufend erweitert. Adressen von entsprechenden Arztpraxen finden Sie hier.
Wir fördern die bewährten Naturheilverfahren, müssen aber auch die Grenzen der Entscheidungsspielräume sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. So hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen, welche Behandlungen ausdrücklich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen. Daran ist auch die SECURVITA Krankenkasse gebunden.
Kosten für Leistungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen gesetzliche Krankenkassen ausnahmslos nicht übernehmen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, wenn Sie Leistungen im Bereich der bewährten Naturheilverfahren in Anspruch nehmen wollen, die über die Möglichkeiten einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Bitte rufen Sie uns bei Fragen dazu gern an.
Versicherte der SECURVITA Krankenkasse können folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Zu anderen naturheilkundlichen Verfahren geben wir Ihnen gern weiterführende Informationen per Telefon oder Mail.
- Die Akupunkturbehandlung kann für Versicherte mit den Diagnosen chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden.
- Versicherte erhalten bis zu zehn Akupunkturbehandlungen innerhalb von sechs Wochen und im Ausnahmefall bis zu 15 Akupunkturbehandlungen innerhalb von 14 Wochen.
- Im Rahmen unseres Vertrags zur Homöopathie-Versorgung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Sie sich mit der SECURVITA Versichertenkarte bei allen entsprechend qualifizierten Arztpraxen umfassend homöopathisch behandeln lassen, ohne zusätzliche Privatrechnung für die Anamnesen. Diese Regelung gilt für alle Versicherten (Mitglieder und Familienangehörige) der SECURVITA Krankenkasse und für alle Ärztinnen und Ärzte, die eine entsprechende Qualifikation besitzen.
- Kostenerstattung ist ebenfalls möglich, sofern der Versicherte dies gemäß der Satzung der SECURVITA Krankenkasse gewählt hat.
- Für homöopathische Gesundheitsförderung und Prävention werden außerdem Kosten bis zu 80 %, maximal 75 € einmal im Kalenderjahr übernommen.
- Biographische Erstanamnesen und Beratungen: Die Abrechnung kann über die Versichertenkarte erfolgen. Allerdings werden ärztliche Gesprächsleistungen durch die schulmedizinisch ausgerichteten Kassenärztlichen Vereinigungen nur gering vergütet. Kostenerstattung ist ebenfalls möglich, sofern der Versicherte diese gemäß der Satzung der SECURVITA Krankenkasse gewählt hat.
- Anthroposophische Therapien: Die SECURVITA Krankenkasse erstattet Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Therapie von einem zugelassenen Arzt verordnet und von einem Arzt oder qualifizierten anthroposophischen Therapeuten durchgeführt wird.
- Anthroposophische Gesundheitsförderung und Prävention: Kurse der Gesundheitsförderung und Prävention in Kooperation mit der Victor-Thylmann-Gesellschaft. Übernommen werden die Kosten bis zu 80 %, maximal 112 € einmal im Kalenderjahr pro Kurs aus jeweils einem Handlungsfeld.
- Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten für Gesundheitsförderung und Prävention in der Regel bis zu 80 %, maximal 75 € einmal pro Kalenderjahr pro Handlungsfeld. Selbstverständlich finanziert die SECURVITA auch Präventionskurse aus dem Bereich der sanften Medizin wie Ayurveda, Tai Chi, Qigong, Yoga, Pilates, Reiki, autogenes Training und viele andere Kurse, zum Teil sogar mit höheren Zuschüssen.
- Außerdem schließt die SECURVITA Krankenkasse besondere Verträge mit qualifizierten Partnern zur Prävention ab (Beispiel Feldenkrais-Verband, Kieser Training, Sportmedizin).
Weitere Informationen im Detail (PDF):
Wenn Sie weitere Fragen haben:
Rufen Sie uns an unter der Nummer 0800 – 600 3000 (gebührenfrei). Wenn Sie möchten, dass wir Sie anrufen, können Sie hier einen Rückruf vereinbaren - natürlich zu Ihrem Wunschtermin.
Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Alle Informationen senden wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch gern per Post.
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Zusatzversicherung
Die sinnvolle Ergänzung
Die SECURVITA Zusatzversicherungen sind sinnvolle Ergänzungen für gesetzlich Versicherte (egal in welcher Krankenkasse Sie Mitglied sind). Damit erhalten Sie einen ganzheitlichen Rundum-Schutz, mit dem Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz entscheidend erweitern können.





