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27.06.05: Fragen zu Schwangerschaft und Geburt? Wir helfen Ihnen
"Beim zweiten Kind ist vieles einfacher", seufzt Melanie B., "aber trotzdem habe ich noch eine Menge Fragen. Können Sie mir vielleicht weiterhelfen?"
So wie der 27jährigen geht es vielen werdenden Müttern. Bei der ersten Schwangerschaft steht man - neben allen anderen Gedanken an Kind und Zukunft - vor 1000 neuen Fragen. Und auch beim zweiten und dritten Kind gibt es noch viel Informationsbedarf.
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind ratsam? Wann soll ich mich bei einer Hebamme melden? Zahlt die Krankenkasse die Kosten für Geburtshaus oder Hausgeburt? Was beinhaltet der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft? Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld - worin unterscheiden sie sich und wo muss ich sie bis wann beantragen? Gibt es Einkommensgrenzen? Wie komme ich an das Kindergeld? Was muss ich tun, damit mein Kind in die Familienversicherung aufgenommen wird? Was genau ist Elternzeit? Haben auch Väter Anspruch darauf?
Für medizinische Fragen zur Schwangerschaft sind in erster Linie die Ärztinnen, Ärzte und Hebammen die richtigen Ansprechpartner. Viele andere Fragen richten sich an Krankenkassen, Behörden und Ämter. Oft genug ist das ein kompliziertes und unübersichtliches Feld von Paragrafen, Formularen und Rechtsvorschriften. Wir wollen Ihnen den Weg durch diesen Behörden-Dschungel erleichtern und bieten deshalb eine kompetente Schwangeren-Beratung aus einer Hand an, um Ihnen die vielen Telefonate mit den unterschiedlichsten Behörden zu ersparen.
Rufen Sie uns einfach unter der Servicenummer 01802 - 24 26 27 an. Fragen Sie nach der Schwangerenberatung, damit wir die individuellen Fragen besprechen können. Der Anruf kostet Sie nur 6 Cent pro Gespräch. Auch wenn wir als Krankenkasse nur für einige dieser Bereiche, zum Beispiel für Familienversicherung und Mutterschaftsgeld unmittelbar "zuständig" sind, finden wir es richtig und wichtig, dass Sie sich viel Zeit für die Vorfreude auf Ihr Kind nehmen können.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen und die vielfältigen Angebote für Frauen und Eltern zu nutzen. Manches hat sich geändert in den jüngsten Jahren. Wussten Sie schon, dass Sie mit der Neuregelung der Elternzeit viel flexibler geworden sind? Möchten Sie und Ihr Partner sich vielleicht im ersten Lebensjahr gemeinsam um Ihr Kind kümmern? Oder überlegen Sie, die Elternzeit später in Anspruch zu nehmen und etwa zum Schulstart Ihres Kindes Ihre Arbeit auf Teilzeit zu reduzieren? Es gibt vielerlei Möglichkeiten, mit unterschiedlichen finanziellen Regelungen.
Viele Unklarheiten gibt es erfahrungsgemäß beim Mutterschafts- und Erziehungsgeld. Für das Mutterschaftsgeld (im Normalfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) sind die Krankenkassen zuständig. Für das Erziehungsgeld müssten Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung durchfragen. Und bei der Elternzeit müssen Sie sich auch an Ihren Arbeitgeber wenden. Da ist es häufig hilfreich, einen Ansprechpartner zu haben, der Sie in vielen Fragen beraten und Tipps geben kann. Zusätzlich zur telefonischen Beratung schicken wir Ihnen dann auch gern die entsprechenden Info-Blätter und Publikationen per Post.



