Securvita

Illustration: Banner SECURVITA

Mitteilungen


09.01.06: Homöopathie von der Krankenkasse



Erst- und Folgeanamnesen sind in der Homöopathie unverzichtbar. Die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse können diese Leistungen einfach und unbürokratisch in Anspruch nehmen.

Die Homöopathie hatte im deutschen Gesundheitswesen immer schon einige Hürden zu überwinden. Zwar lassen sich Millionen Patienten homöopathisch behandeln und machen damit viele gute Erfahrungen. Auch besitzen mehrere tausend Ärzte in Deutschland eine anerkannte Zusatzausbildung in Homöopathie. Sie führen mit ihren Patientinnen und Patienten ausführliche Gespräche, Beratungen und Untersuchungen durch.

Doch der hohe Zeitaufwand für eine qualifizierte homöopathische Behandlung wird, so kritisieren die Ärzte, von den Krankenkassen unzureichend honoriert. Die meisten Kassen verweigerten durchweg die Kostenübernahme für diese Arztrechnungen. Die Versicherten dieser Kassen mussten selbst bezahlen.

Die SECURVITA Krankenkasse war von Anfang an eine Alternative: Sie hat sich seit ihrer Gründung für die rechtliche Anerkennung und eine angemessene Vergütung der Homöopathie stark gemacht. Jetzt konnte eine Lösung gefunden werden, die es für Patienten und Ärzte noch leichter macht. Mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat die SECURVITA einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen, der ab sofort bundesweit gültig ist.

Die Vereinbarung erleichtert allen SECURVITA-Versicherten den Zugang zur Homöopathie. Die Hürde, dass am Beginn einer homöopathischen Behandlung erst einmal eine Arztrechnung fällig wird, ist überwunden. Der neue Vertrag gibt Patienten und Ärzten mehr Freiheit. Er verhilft den Patienten zur Homöopathie ohne Rechnung und den Ärzten zu einer angemessenen Honorierung. Diese erfreuliche und patientenfreundliche Regelung gilt für alle Versicherten der SECURVITA und für alle Ärzte, die am Integrationsvertrag mit dem DZVhÄ teilnehmen.

Das Anliegen der SECURVITA, die Wahlfreiheit für die besonderen Therapierichtungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen, kann damit noch einfacher als bisher in die Tat umgesetzt werden.

Die teilnehmenden Ärzte besitzen die erforderliche Qualifikation und arbeiten mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte zusammen, dem mehrere tausend Ärzte angehören. Die SECURVITA-Versicherten füllen lediglich eine Teilnahmeerklärung aus. Bei der Suche nach Arztadressen kann der DZVhÄ helfen (Postanschrift: Am Hofgarten 5, 53113 Bonn. Fax: 0228-2425331, Mail: info@dzvhae.de). Eine Arzt-Suche gibt es auch im Internet unter www.dzv.de

Die mitwirkenden Apotheken geben zusätzliche Beratung bei der Auswahl von homöopathischen Medikamenten. Ein bitterer Tropfen bleibt allerdings: Naturarzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, müssen Patienten bis auf wenige Ausnahmen selbst bezahlen. Die Kostenübernahme für diese Arzneimittel hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 allen Kassen verboten. Eine Lösung dafür bieten die SECURVITA-Ergänzungsversicherungen VitaStart und VitaComplete. Sie übernehmen auch Kosten für diese Naturarzneimittel, die nicht mehr in die Leistungspflicht der Krankenkassen fallen.

"Die SECURVITA engagiert sich dafür, dass die Homöopathie einen angemessenen Stellenwert im Gesundheitsweisen erhält", betont Birgit Radow, Vorstandsvorsitzende der SECURVITA Krankenkasse. "Wenn ein großer Teil der Bevölkerung und der Ärzte auf homöopathische Behandlungen vertraut, dann sollten sie auch diese Wahlfreiheit in Anspruch nehmen können." Die neue Vereinbarung sichert allen SECURVITA-Versicherten den Zugang zu einer umfassenden homöopathischen Versorgung.

Autorin: Vivian Winkelmann, Quelle: SECURVITAL 1-2006

Zurück zur Übersicht


Mitglied werden

Die Krankenkasse mit den vielen Pluspunkten - jetzt online Mitglied werden.

Unser Telefon-Service
Rückruf vereinbaren
Illustration: Grünes Geld