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Ökotest erhält Rüge


09.06.06: Krebsverdacht bei Neurodermitismitteln - Rüge für Ökotest vom Deutschen Presserat

 

Wegen Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht hat der Deutsche Presserat am 9. Juni 2006 eine öffentliche Rüge gegen Ökotest ausgesprochen.

Der Presserat forderte Ökotest außerdem dazu auf, diese Rüge in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.

Der Deutsche Presserat urteilte, dass „Ökotest mit der Veröffentlichung unter dem Titel ‚Noch mehr Stress für die Haut‘ in dem Sonderheft ‚Einkaufsratgeber Kleinkinder 2006‘ die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2 des Pressekodex) verletzt (hat). Das Gremium war einhellig der Auffassung, dass es in der Berichterstattung geboten gewesen wäre, deutlicher als geschehen auf den Krebsverdacht bezüglich der Medikamente ‚Douglan‘, ‚Elidel‘ und ‚Protopic‘ hinzuweisen. ... Der Beschwerdeausschuss erkannte einen weiteren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht zudem in der Aufnahme der Salbe ‚Protopic 0,1%‘ in die Tabelle. Dieses Medikament ist offensichtlich nur für Erwachsene zugelassen... Da der kritisierte Artikel sich auf Medikamente für Kleinkinder bezieht, liegt ... eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.“

Der Deutsche Presserat versteht sich als Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien mit der Aufgabe, Missstände im Pressewesen festzustellen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Er wird getragen von den großen Journalisten- und Verlegerorganisationen.

Das Frankfurter Verbrauchermagazin Ökotest ist bereits häufiger in die öffentliche Kritik geraten. 
 
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