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Schutz von Umwelt und Gesundheit


25.07.06: „Rettet die gentechnikfreie Landwirtschaft“ - Schutz von Umwelt und Gesundheit



Für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft ohne Gentechnik setzen sich mehr als 30 Organisationen und Unternehmen aus dem Bereich Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ein.

Sie befürchten, dass die geplante Änderung des Gentechnikgesetzes zur flächendeckenden gentechnischen Verunreinigung der gesamten Landwirtschaft führen kann, wenn Gentechnik-Produzenten künftig nur noch eingeschränkt für Schäden haften.

In einem offenen Brief fordern BUND, Demeter, Bioland, NABU, SECURVITA, Verbraucherzentralen u.a. „eine zukunftsorientierte Landwirtschaftspolitik, die Landwirten ein Auskommen sichert, die Natur bewahrt und gesunde Lebensmittel liefert – natürlich ohne Gentechnik. Echte Innovationen und neue Arbeitsplätze schafft hier insbesonders auch der biologische Landbau. Öffentliche Forschung, gesetzliche Vorgaben und die Vergabe von Subventionsmillionen müssen daran gemessen werden, ob sie diese zukunftsorientierte Landwirtschaft fördern.“

Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft sollten folgende Punkte gesetzlich geregelt werden, heißt es in dem Aufruf:

„Kontamination stoppen: Die Agro-Gentechnik darf Umwelt und Nahrungskette nicht kontaminieren. Ist dies nicht zu verhindern, müssen Gen-Anbau und Freisetzungen verboten werden. Für Saatgut und Naturschutzgebiete ist ein besonderer Schutz notwendig.

Verursacher haften: Läuft etwas schief, müssen alle Schäden erstattet werden. Dabei dürfen Gen-Bauern, Forschung und Industrie nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Jede Verunreinigung von Umwelt und Nahrungskette ist dabei als Schaden zu betrachten.

Transparenz sichern: Die Geheimniskrämerei rund um die Agro-Gentechnik muss gestoppt werden. Zusätzlich zum bestehenden Standortregister müssen Nachbarn und betroffene Landbesitzer direkt informiert werden, damit sie sich besser schützen können. Bei Genehmigungsverfahren müssen alle relevanten Daten wie Ergebnisse von Fütterungsstudien und die eingesetzten Gene veröffentlicht werden. Nur so ist eine sachgerechte Bewertung der Anträge für die Öffentlichkeit möglich.“

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