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24.05.02: Stiftung Warentest beurteilt SECURVITA im Krankenkassenvergleich
"FINANZtest" hat das Thema "Naturheilverfahren und gesetzliche Krankenkassen" aufgegriffen.
Die Zeitschrift "FINANZtest", herausgegeben von der Stiftung Warentest, informiert in der Ausgabe vom Juni 2002 (6/2002) darüber, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit Naturheilverfahren umgehen - was generell erlaubt und verboten ist, welche Bedeutung Einzelfallerstattung und begrenzte Modellprojekte für die Versicherten haben und wie die rechtlichen Grundlagen aussehen.
Fazit von "FINANZtest": "Als Vorkämpferin bewährter Naturheilverfahren profiliert sich die Hamburger SECURVITA Krankenkasse. Sie kämpft darum, den Versicherten solche Leistungen in ihrer Satzung verbindlich zusagen zu dürfen."
Hier einige Auszüge aus dem empfehlenswerten Bericht von "FINANZtest":
"Ob Akupunktur oder Ayurveda, Homöopathie oder Bachblüten - 'sanfte' Heilverfahren finden immer stärkeren Zuspruch. Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen miteinander um Mitglieder konkurrieren, ist Alternativmedizin auch zu einem Wettbewerbsargument geworden...
'Wir stehen Naturheilverfahren aufgeschlossen gegenüber. Sprechen Sie uns an' - so oder ähnlich werben viele Kassen. Im Klartext heißt das: Alternativmedizin ist eine reine Kulanzleistung...
Wie gut die Chancen stehen, eine Behandlung bezahlt zu bekommen, ist schwer einzuschätzen. Manche Kassen beschränken sich auf die klassische Naturheilkunde, andere berücksichtigen auch einzelne Verfahren anderer Therapierichtungen. Oft wird die Kostenübernahme daran geknüpft, dass der Arzt Mitglied eines bestimmten Fachverbandes ist oder die Bezeichnung ‚Arzt für Naturheilkunde' führen darf...
Als Vorkämpferin bewährter Naturheilverfahren profiliert sich die Hamburger SECURVITA Krankenkasse. Sie kämpft darum, den Versicherten solche Leistungen in ihrer Satzung verbindlich zusagen zu dürfen. Das Bundesversicherungsamt ist deshalb schon mehrfach gerichtlich gegen die SECURVITA vorgegangen."



