Infos für Arbeitgeber
Daten 2026 im Überblick

Daten und Informationen für Arbeitgeber

Hier finden Sie Kontonummern, Beitragssätze, Umlagesätze und mehr auf einen Blick: 

Die Bankverbindungen der SECURVITA Krankenkasse

Hamburger Sparkasse
IBAN: DE79 2005 0550 1002 2457 75
BIC: HASPDEHHXXX

Commerzbank AG 
IBAN: DE61 2004 0000 0648 8084 00
BIC: COBADEFFXXX

Aktuelle Beitragssätze (ab 01.01.2026)

Allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung
Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld
14,0 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag3,9 %
Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer/innen zur Krankenversicherung1.075,32 €
Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrags537,65 €
Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags537,67 €
Der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet sich in Prozentsätzen aus dem Bruttoarbeitsentgelt. Dabei wird das Arbeitsentgelt bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro bzw. zur jährlichen Grenze von 69.750 Euro zugrunde gelegt. Die Versicherungspflicht besteht bis zu einem Einkommen von 6.450 Euro monatlich bzw. 77.400 Euro jährlich.

Beitragssatz zur Krankenversicherung für versicherungspflichtige Versorgungsbezieher inklusive individueller Zusatzbeitrag

ab 01.01.2026

 

18,5 %

Einnahmeuntergrenze für Beiträge aus Versorgungsbezügen197,25 €
Beitragssätze zur Pflegeversicherung 
  
Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer/innen 
  
Beitragssatz zur Rentenversicherung18,6 %
Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung2,6 %
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt in 2026 monatlich 8.450 € bzw. jährlich 101.400 €.                       
Umlageverfahren zur Erstattung von Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft
Die SECURVITA BKK hat den BKK-Landesverband Mitte in Magdeburg beauftragt, die Arbeitgeberversicherung für uns durchzuführen.
Beitragssätze der Arbeitgeberversicherung ab 01.01.2026 
Ermäßigte Umlage (bei 50 Prozent Erstattung)1,73 %
Allgemeine Umlage (bei 60 Prozent Erstattung)2,1 %
Erhöhte Umlage (bei 80 Prozent Erstattung)4,0 %
Aufwendungen bei Mutterschaft (U2), (bei 100 Prozent Erstattung)
* Erstattung 100 %, zzgl. 20% als pauschale Abgeltung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei Beschäftigungsverbot.
0,4 %*
Insolvenzgeldumlage0,15 %
Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich 
Entgeltgrenze für geringfügig entlohnt Beschäftigte603,- €
Entgelte im Übergangsbereich

603,01 - 2.000,00 €

Stand: 01.2026 

So erreichen Sie unseren Firmenservice:

Servicetelefon: 040-3347 8080
(Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Fax: 040/33 47 9 82 38
E-Mail: firmenservice@securvita-bkk.de

Kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz anrufen.

0800 600 3000

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