SECURVITA Leistungen
Haushaltshilfe

Haushaltsführung im Krankheitsfall

Krankheit berührt alle Lebensbereiche. Nicht selten stellt sich die Frage: Wer führt den Haushalt bei Krankheit weiter? 

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder aus anderen medizinischen Gründen Ihren Haushalt nicht selbst weiterführen können, übernimmt die SECURVITA Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Sie müssen zu einer geplanten Behandlung ins Krankenhaus oder nehmen an einer Rehabilitationsmaßnahme teil oder sind aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung an der Haushaltsführung gehindert und
  • es gibt niemanden in Ihrem Haushalt, der die Aufgaben übernehmen kann und
  • Sie haben ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe auch, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Krankheit oder der akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist. Das gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Der Anspruch besteht nur dann, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Außerdem muss die Notwendigkeit der Haushaltshilfe und die körperlichen Einschränkungen durch den behandelnden Arzt festgestellt werden.

Bitte beantragen Sie eine Haushaltshilfe grundsätzlich vor Inanspruchnahme dieser Leistung bei der SECURVITA Krankenkasse. Die nötigen Formulare schicken wir Ihnen gerne zu. Soweit keine stationäre Behandlung erfolgt, benötigen wir ein ausführliches fachärztliches Attest (das Formular erhalten Sie von uns), aus dem die Art der Erkrankung sowie der Zeitraum, die Anzahl der Wochentage und der tägliche Stundenbedarf für eine Haushaltshilfe hervorgehen. Wir benötigen die vollständigen Unterlagen, um über Ihren Haushaltshilfeantrag entscheiden zu können.

Weitere Informationen zur Haushaltshilfe im Detail (PDFs)

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