SECURVITA Leistungen
Heil- und Hilfsmittel

Grundlegendes zu Heilmitteln

Zu den Heilmitteln zählen die klassischen Behandlungsmethoden der Physikalischen Therapie wie Massagen, Bäder und Krankengymnastik. Sofern diese Maßnahmen von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt verordnet wurden, übernehmen wir die vertraglich festgelegten Festbeträge. Dabei sind die Zuzahlungsregelungen (PDF) zu berücksichtigen: Zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung. Grundsätzlich befreit von Zuzahlungen sind Versicherte unter 18 Jahren.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Erstattung von anthroposophischen Heilmitteln

Die Die SECURVITA Krankenkasse erstattet auch Behandlungen aus dem Bereich der anerkannten anthroposophischen Heilverfahren. Dazu zählen Heileurythmie, Maltherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten, rhythmische Massagen nach Wegmann und Sprachgestaltung. Die Erstattungssätze für diese bewährten Heilverfahren finden Sie hier

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt verordnet und von entsprechend qualifizierten Personen geleistet wurden. Das bedeutet: Sie zahlen zunächst die Originalrechnungen und reichen diese dann bei uns ein.

Grundlegendes zu Hilfsmitteln

Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Hörhilfen und Prothesen. Voraussetzung für die Kostenübernahme in Höhe des Vertragspreises bzw. des Festbetrags ist die medizinische Notwendigkeit und die Verordnung durch Vertragsärzte.

Für alle Hilfsmittel ist eine Zuzahlung von zehn Prozent erforderlich, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Mittels. Auch für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind, tragen die Versicherten eine Zuzahlung von zehn Prozent pro Packung, maximal aber zehn Euro pro Monat.

Unsere Vertragspartner für Hilfsmittel finden Sie hier.

Apps auf Rezept (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen – auch „Apps auf Rezept“ genannt – dienen in der Medizin dazu, Erkrankungen zu erkennen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Sie werden u.a. bei Herz-Kreislauf-Krankheiten, Depressionen, Diabetes, Schmerzen und anderen chronischen Erkrankungen eingesetzt. Diese Apps gelten als digitale Medizinprodukte und die Kosten für deren Nutzung können von der SECURVITA Krankenkasse übernommen werden. Mehr Infos.

Sehhilfen

Für Brillen können wir nur in Ausnahmefällen Kosten übernehmen. Bei Versicherten unter 18 Jahren übernimmt die SECURVITA Krankenkasse die Kosten für die Gläser in Höhe der Festbeträge. Ändert sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien, haben diese Versicherten Anspruch auf eine neue Brille. Bei bestimmten Augenerkrankungen und einem hohen Grad an Fehlsichtigkeit übernehmen wir auch für Versicherte über 18 Jahren die Kosten für Sehhilfen.

Anruf genügt

Kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz anrufen.

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