SECURVITA Leistungen
Naturheilverfahren

WAHLFREIHEIT BEI SANFTER MEDIZIN

Das Angebot der SECURVITA Krankenkasse bei anerkannten Naturheilverfahren gehört zu den besten und vielseitigsten der Branche. Mit folgendem Infoblatt erhalten Versicherte einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen (PDF). Im Detail informieren wir an dieser Stelle zu den bekanntetsten naturheilkundlichen Verfahren. 

Akupunktur

  • Die Akupunkturbehandlung kann für Versicherte mit den Diagnosen chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden.
  • Versicherte erhalten bis zu zehn Akupunkturbehandlungen innerhalb von sechs Wochen und im Ausnahmefall bis zu 15 Akupunkturbehandlungen innerhalb von 12 Wochen.

SECURVITA Infoblatt Akupunktur (PDF)

Homöopathie

  • Im Rahmen unseres Vertrags zur Homöopathie-Versorgung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Sie sich mit der SECURVITA Versichertenkarte bei allen entsprechend qualifizierten Arztpraxen umfassend homöopathisch behandeln lassen, ohne zusätzliche Privatrechnung für die Anamnesen. 
  • Diese Regelung gilt für alle Versicherten (Mitglieder und Familienangehörige) der SECURVITA Krankenkasse und für alle Ärztinnen und Ärzte, die eine entsprechende Qualifikation besitzen. Hier geht es zur Arztsuche

SECURVITA Infoblatt Homöopathie (PDF)

Anthroposophische Medizin

  • Biographische Erstanamnesen und Beratungen: Die Abrechnung kann über die Versichertenkarte erfolgen.
  • Anthroposophische Therapien: Die SECURVITA Krankenkasse erstattet Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Therapie von einem zugelassenen Arzt verordnet und von einem Arzt oder qualifizierten anthroposophischen Therapeuten durchgeführt wird.

SECURVITA Infoblatt Anthroposophische Medizin (PDF)

Osteopathie

  • Die SECURVITA Krankenkasse erkennt die Osteopathie als unterstützenswerte Behandlungsmethode an und übernimmt osteopathische Behandlungen als Satzungsleistung.
  • Die Kosten können anteilig übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung mit einer Angabe über die Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt.
  • Die Kosten können anteilig übernommen werden, wenn eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

SECURVITA Infoblatt Osteopathie (PDF)

Chiropraktik

  • Die Chiropraktik ist eine manuelle Behandlungsmethode, die sich mit dem Zusammenspiel des Nervensystems mit der Beweglichkeit der Gelenke − vor allem der Wirbelsäule − beschäftigt. Dabei werden sowohl Störungen der Gelenke als auch Verschiebungen zwischen Gelenkteilen und Wirbelkörpern behandelt.
  • Die SECURVITA Krankenkasse erkennt die Chiropraktik als unterstützenswerte Behandlungsmethode an und übernimmt chiropraktische Behandlungen als Satzungsleistung.
  • Die Kosten können anteilig übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung mit einer Angabe über die Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt und eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt.

SECURVITA Infoblatt Chiropraktik (PDF)

Naturheilkundevertrag

  • Die SECURVITA Krankenkasse hat einen Vertrag über die Versorgung mit naturheilkundlichen Behandlungen durch Kassenärzte. Dieser Vertrag berechtigt Kassenärzte mit einer Zusatzweiterbildung in Naturheilverfahren nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer, anerkannte Naturheilverfahren zu Lasten der SECURVITA Krankenkasse zu erbringen.
  • Als anerkannt gelten alle Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnisoder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker registriert sind.
  • Naturheilverfahren, die durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind dürfen nicht erstattet werden.

SECURVITA Infoblatt Naturheilkundevertrag (PDF)

Traditionelle Chinesische Medizin

  • Die SECURVITA Krankenkasse möchte die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) stärken und für ihre Versicherten zugänglich machen. Deshalb bietet sie im Rahmen eines bundesweiten Naturheilkundevertrages allen SECURVITA-Versicherten die Kostenübernahme für Diagnosen und Behandlungen an. 
  • Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die Diagnosen und Behandlungen von Ärzten mit Kassenzulassung und anerkannter Zusatzqualifikation Naturheilverfahren durchgeführt werden.

SECURVITA Infoblatt Traditionelle Chinesische Medizin (PDF)

Prävention

  • Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Gesundheitsförderung und Prävention in der Regel bis zu 100 %, maximal 150 €, zweimal pro Kalenderjahr. Selbstverständlich finanziert die SECURVITA auch Präventionskurse aus dem Bereich der sanften Medizin wie Tai Chi, Qigong, Yoga, Pilates, autogenes Training und viele andere Kurse.

SECURVITA Infoblatt Prävention (PDF)

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