Berufsunfähigkeit
Absicherung bei Erwerbsminderung

Es kann jeden treffen

Wer den Beruf wegen Krankheit aufgeben muss, ist von materieller Not bedroht. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Rentenreform beschlossen, seine Leistungen deutlich einzuschränken. Durch die neue Regelung wird die bisherige Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Das beinhaltet auch den Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle, die ab 1961 geboren sind. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Berücksichtigung ihres zuvor ausgeübten Berufes. Sie können auf jeden anderen Beruf verwiesen werden – und haben damit wenig Aussicht auf die staatlich Minirente. Die wird auch nur dann gezahlt, wenn sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können.

Wer vor 1961 geboren ist, behält zwar im Leistungsfall einen Anspruch auf Berücksichtigung des bisherigen Berufes, aber der Leistungsanspruch verringert sich dramatisch. 

Es ist sinnvoll, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bei Vertragsbeginn in jungen Jahren ist der Beitrag günstiger. Empfehlenswert und preisgünstig ist die reine Berufsunfähigkeitsversicherung - ohne zusätzlich kombinierte Lebensversicherung.

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