Fragen und Antworten
Alles über den Wechsel

Hintergründe und Wissenswertes

Viele Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, fragen sich, ob sie nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung die Beiträge dafür auch im Alter noch zahlen können. Denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist an Voraussetzungen geknüpft. Nicht jeder darf frei wechseln - das gilt für beide Richtungen. 

Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Wenn Sie privat versichert sind und sich Ihre berufliche Situation nicht ändert (d.h. Sie werden nicht arbeitslos, verdienen als Arbeitnehmer weiterhin über der Jahresentgeltgrenze; Sie sind und bleiben selbstständig oder verbeamtet), können Sie nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln. 

Wenn Arbeitnehmer arbeitslos werden und Arbeitslosengeld bekommen, gehen sie sofort zurück in die gesetzliche Krankenkasse. 

Für Arbeitnehmer gilt, dass durch eine Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenze die Versicherungspflicht eintritt und damit verbunden ist der Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Für Ehepaare und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner gilt überdies, dass sich in manchen Konstellationen die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Partner ergeben kann. 

Grundsätzlich ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Einzige Möglichkeit für Personen über 55 Jahren ist die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, denn bei einem direkten Übertritt von einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen privaten Versicherer entfallen die Wartezeiten. Gibt es keinen Vorversicherer, muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, wodurch dann ebenfalls die Wartezeiten entfallen. 

Steigen die Beiträge, wenn ich älter werde?

Der heutige Beitrag wird so berechnet, dass er die statistisch zu erwartenden Kosten deckt. Er steigt aufgrund der allgemeinen Inflation, aufgrund spezieller Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der höheren Lebenserwartung.

Gibt es eine Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung?

In der PKV wird jede Person entsprechend dem Risiko versichert, so dass hier jede Person einzeln versichert ist und es keine Familienversicherung gibt wie in einer gesetzlichen Krankenkasse. 

Kann ich mich bei einer Verbeamtung auch weiterhin gesetzlich versichern?

Ja, allerdings erhalten Sie dann keinen Arbeitgeberzuschuss mehr, sondern Sie müssten dann den gesamten Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse selbst tragen. Den „Arbeitgeberzuschuss" bekommen Sie als Beamter in Form der direkten Beteiligung an den Kosten durch die Beihilfe. Die verbleibenden Kosten kann man über einen entsprechenden privaten Tarif abdecken.

Was zeichnet die von SECURVITA angebotenen Tarife aus?

Unser Tarife zeichnen sich durch umfassende Leistungen aus. Wir bieten Ihnen die Heilpraktikerleistungen nicht nur für das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker von 1985 an, sondern auch für alle Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses. Die Liste der zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden ist also sehr umfangreich. 

Welche Vorteile habe ich bei einer privaten Krankenversicherung?

  • Naturheilverfahren bei Ärzten oder Heilpraktikern werden erstattet.
  • Sie haben keine Zuzahlungen bei Medikamenten, Massagen und anderen Heilmitteln oder im Krankenhaus.
  • Sie bekommen für Zahnersatz bis zu 75 % erstattet und können auch Inlays einsetzen lassen, wenn eine neue Füllung benötigt wird.
  • Brillen werden anteilig erstattet.
  • Sie können zu einem Privat(zahn-)arzt gehen und im Krankenhaus einen Tarif mit Einbett- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wählen.
  • Die Absicherung für den Verdienstausfall können Sie individuell gestalten.

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