Private Vollversicherung
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Höhere Leistung und mehr Vielfalt

Alle Bürger müssen krankenversichert sein. Während die gesetzliche Krankenversicherung mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich allen offen steht, kann man sich als Arbeitnehmer nur dann privat krankenversichern, wenn man die so genannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze überschritten hat.

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Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 5.062,50 Euro bzw. ab 60.750 Euro im Jahr (2020) können der privaten Krankenversicherung beitreten. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern und eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen. Damit stehen den Versicherten alle Türen der Naturheilkunde offen – beim Privatarzt und Heilpraktiker.

Neben den Voraussetzungen bei der Einkommenshöhe unterscheiden sich die beiden Systeme auch in ihren Beiträgen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag vom Bruttoeinkommen abhängig. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr – und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dagegen ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung abhängig von Alter und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz.

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