SECURVITA Krankenkasse
Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den veröffentlichten Webauftritt der SECURVITA Krankenkasse.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt, unsere Webseiten inklusive der enthaltenen Online-Services im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Stand Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Stand zum öffentlichen Webseitenbereich und geschützten Mitgliederbereich

Die Website der SECURVITA Krankenkasse ist noch nicht vollständig barrierefrei, wir verbessern sie aber immer mehr. Ein Test zur Barrierefreiheit steht noch aus. Sobald der Test erfolgte, werden wir die Ergebnisse hier veröffentlichen. Stand: 01.08.2024

Stand zu geplanten Verbesserungen 

Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit, die bei der Prüfung festgestellt werden, werden in die Website-Optimierung mit aufgenommen. 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Uns ist es wichtig, dass Sie unsere Webseite und alle enthaltenen Online-Services gut und einfach nutzen können, damit Sie alle für Sie wichtigen Infos erhalten und Ihre Themen erledigen können. 

Sie haben eine Barriere entdeckt? Dann melden Sie uns diese bitte. Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular auf unserer Website. Dieses finden Sie oben auf der Seite unter Kontakt. 

Schlichtungsverfahren

Haben Sie uns bereits eine bestehende Barriere gemeldet und wir konnten keine zufriedenstellende Lösung für Sie herbeiführen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes lösen. Ziel ist es, eine schnelle und für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Alle weiteren Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf www.schlichtungsstelle-bgg.de.