SECURVITA Krankenkasse
Erklärung zur Barrierefreiheit

Gesetzliche Krankenkassen wie die SECURVITA Krankenkasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eine sogenannte öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102. Zur Umsetzung von Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß dieser Richtlinie orientieren wir uns an den Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die Website der SECURVITA Krankenkasse ist noch nicht vollständig barrierefrei, wir verbessern sie aber immer mehr. Ein Test zur Barrierefreiheit steht noch aus. Sobald der Test erfolgte, werden wir die Ergebnisse hier veröffentlichen.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie haben eine Barriere entdeckt? Dann melden Sie uns diese bitte. Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular auf unserer Website. Dieses finden Sie oben auf der Seite unter „Kontakt“.

Schlichtungsverfahren

Haben Sie uns bereits eine bestehende Barriere gemeldet und wir konnten keine zufriedenstellende Lösung für Sie herbeiführen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes lösen. Ziel ist es, eine schnelle und für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Alle weiteren Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf www.schlichtungsstelle-bgg.de.