Leistungen
Digitale Gesundheitsanwendungen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Viele Menschen leiden an Herz-Kreislauf-Krankheiten, Depressionen, Diabetes, Schmerzen und anderen chronischen Erkrankungen. Die SECURVITA Krankenkasse unterstützt Betroffene im Rahmen einer Kostenübernahme bei der Inanspruchnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen, welche bei der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen einen Mehrwert bieten.
Für wen / Voraussetzungen
Die Digitalen Gesundheitsanwendungen eignen sich für Betroffene von Herz-Kreislauf-Krankheiten, Depressionen, Diabetes, Schmerzen und anderen chronischen Erkrankungen, deren selbstbestimmte, gesundheitsförderliche Lebensführung durch die Nutzung eines „digitalen Helfers “ verbessert werden kann.
Das Programm
Die Digitalen Gesundheitsanwendungen – auch „Apps auf Rezept“ genannt – dienen in der Medizin dazu, Erkrankungen zu erkennen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Diese Apps gelten als digitale Medizinprodukte, welche durch ihre Technologie einen „positiven Versorgungseffekt“ bei einer Erkrankung bieten können. Ob das zutrifft, wird durch die für Medizinprodukte zuständige Bundesbehörde in einem Bewertungsverfahren festgestellt.
Die Vorteile im Überblick:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis aller anerkannten digitalen Gesundheitsanwendungen, die
- als Medizinprodukt CE-zertifiziert sind,
- zusätzlich vom BfArM als DiGA geprüft wurden
- und damit von Ihrem Arzt verschrieben oder
- bei entsprechender Diagnose direkt von der SECURVITA Krankenkasse übernommen werden können.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Kosten können übernommen werden, wenn
- die „App auf Rezept“ im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist und
- eine entsprechende Diagnose oder Indikation für das gelistete Anwendungsgebiet vorliegt.
Wie kann ich teilnehmen?
- Sie senden uns einen Antrag mit Angabe der bestehenden medizinischen Indikation oder eine Verordnung mit Angabe der Diagnose und der beantragten DiGA-App zu.
- Nach Erhalt der Unterlagen bekommen Sie von uns den entsprechenden Rezeptcode, um die DiGA freizuschalten.
Wo bekomme ich den Antrag?
Wenn bei Ihnen die Kriterien laut DiGA-Verzeichnis erfüllt sind (z. B. Alter, Diagnose), kann Ihr Arzt die DiGA über das Kassenrezept (Muster 16) verordnen.
Weitere Infos:
Weitere Informationen und das DiGA-Verzeichnis finden Sie auf der Website des BfArM:
https://diga.bfarm.de.
Anruf genügt
Kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz anrufen.
0800 600 3000