SECURVITA Leistungen
Patientenschutz
Patientenschutz und Behandlungsfehler
Als Beitrag zum Patientenschutz hilft die SECURVITA Krankenkasse den Versicherten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen – mit Beratung und Unterstützung bei ärztlichen Behandlungsfehlern, bei Unfällen oder bei Ansprüchen gegenüber der Renten- und Unfallversicherung.
Anwalt der Versicherten
Krankenkassen und Versicherte werden häufig durch dasselbe Ereignis geschädigt. In solchen Fällen kann die Krankenkasse als „Anwalt“ der Versicherten unterstützend tätig werden, ohne damit allerdings fremde Rechtsangelegenheiten besorgen zu wollen.
Ziel ist es, die Souveränität der Versicherten und Patienten zu stärken. Durch eine Bündelung der Interessen ist es häufig besser möglich, die Forderungen der Kasse und der Versicherten bei gleichzeitiger Minderung der Kosten und des Prozessrisikos für die Versicherten durchzusetzen.
Unterstützung bei Unfällen und ärztlichen Behandlungsfehlern
Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler werden in der Regel medizinische Gutachten erstellt, um die Rechtmäßigkeit von Schadenersatzansprüchen festzustellen. Diese Gutachten können dem Versicherten helfen, wenn es zum Beispiel darum geht, einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld geltend zu machen. Der Versicherte wird dadurch bei der Beweisführung unterstützt und kann sein Prozessrisiko verringern.
Wir helfen den Versicherten auch, wenn ihnen durch Unfälle ein Schaden entsteht. Wird ein Versicherter beispielsweise in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht für den Schaden aufkommen will, weil ein Verschulden bestritten wird. Der Versicherte verlangt Schmerzensgeld und Ersatz für sein beschädigtes Fahrzeug, die Kasse will die Kosten für die Krankenbehandlung geltend machen. Krankenkasse und Versicherter können sich absprechen, wer unter möglichst geringem Kostenrisiko den Prozess führen soll.
Beratung bei Rentenbewilligungen
Auch wenn sich ein Versicherter in einem Rentenverfahren ungerecht behandelt fühlt, können wir Unterstützung anbieten. Hat der Rentenversicherungsträger zum Beispiel trotz andauernder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nur eine „Rente auf Zeit" bewilligt, kann die Krankenkasse ebenso wie der Versicherte daran interessiert sein, dass diese befristete Rente durch die unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt wird.
Weitere Informationen zum Patientenschutz im Detail (PDFs)
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